Jagdhaftpflichtversicherung
Als Inhaber eines Jagdscheines ist der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Versicherungsschutz wird als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner gewährt.
Die Haftpflichtversicherung prüft im Ersten Schritt, ob die Schadenersatzansprüche berechtig oder unberechtigt sind. Tritt der Fall ein, dass diese berechtigt sind, befriedigt die Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche gegenüber den Geschädigten. Wenn die Schadenersatzansprüche unberechtigt sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Rolle einer Rechtsschutzversicherung und wehrt die unberechtigten Ansprüche ab und übernimmt hierfür ebenfalls die Kosten.