Deutschland hat weltweit eines der am besten entwickelten Versorgungssysteme. Aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können mit den Verbesserungen der medizinischen Versorgung schon seit Jahren nicht mehr Schritt halten. Das soziale Sicherungssystem des Staates stellt nur eine Basisversorgung bereit.
Es ist an der Zeit einige Fragen zu stellen:
Sind Sie gesetzlich versichert, könnten sich aber aufgrund Ihres Einkommens auch für die private Krankenversicherung entscheiden?
Wollen Sie gesetzlich krankenversichert bleiben, aber die Lücken im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung schließen? Mit Zusatzbausteinen können Sie genau den Schutz bekommen, der Ihren Wünschen und Ansprüchen gerecht wird.
Sie wissen, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung oft bei weitem nicht ausreichen, die tatsächlichen Kosten zu decken? Möchten Sie die finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit für sich und Ihre Familie verringern?
Reisen Sie aus beruflichen Gründen in ein Land, mit dem die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen unterhält, oder wollen Sie dort Urlaub machen?
Sie möchten Ihren Kindern eine optimale medizinische Versorgung bieten? Dazu gehört manchmal auch eine Behandlung durch den Chefarzt oder einen Heilpraktiker.
Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit ja beantworten, lohnt es, sich genauer über die private Kranken- und Pflegeversicherung zu informieren.
Unser Tipp: Als Versicherungsmakler vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und sind in Ihrem Auftrag tätig. So stellen wir sicher, dass Sie auf Basis neutraler, transparenter Informationen und fachkundiger Beratung die richtige Entscheidung treffen können.
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Einsehbar unter www.vermittlerregister.info Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Registernummer: D-3N7H-IORW7-81 Finanzanlagenvermittler mit der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO. Registernummer: D-F-133-B25Z-11
Information über Emittenten
Anteile oder aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34F Abs. 1 Nr. 1 GewO)
Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO)
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO)
Beteiligung
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Information zur Teilnahme am Streibbeteiligungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherbeilgegungsgesetz
Wir sind bereit am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschildungsstellen teilzunehmen:
Bitte achten Sie darauf, dass nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Ihr Anspruch bei uns zumindest gleichzeitig mit dem Schlichtungsantrag bei einer Streitbeilegungsstelle geltend gemacht wird.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Komission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/ord/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.