Haftpflichtversicherung

Ob Leichtsinn oder Missgeschick: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und dem Geschädigten Schadensersatz leisten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt das so: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."


Ein Malheur passiert schnell: Ob Sie bei Freunden Rotwein auf dem Teppichboden verschütten, als Radfahrer aus Unachtsamkeit einen Fußgänger anfahren, eine vom Dach Ihres Hauses herabfallende Dachpfanne einen Passanten verletzt oder Ihr Hund den Briefträger beißt. Verursacher eines Schadens haften lebenslang in unbegrenzter Höhe und mit ihrem gesamten Vermögen. Das kann im schlimmsten Fall die finanzielle Existenz kosten. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen

Unser Tipp

Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen. Sparen Sie also bei Ihrem Haftpflichtschutz nicht am falschen Ende und entscheiden Sie sich für ausreichende Deckungssummen (mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden). Das kostet nur wenig mehr und macht sich im Ernstfall bezahlt.