Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, zum Beispiel durch Baugruben oder ungesicherte Baumaterial. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Sie haften grundsätzlich ab Baubeginn für alle Schäden, die Dritte im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden. Wird zum Beispiel ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein PKW demoliert oder fällt ein Kind in die schlecht ausgeleuchtete Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen. Ansprüche Dritter können Ihre wirtschaftliche Existenz (und damit auch das Bauvorhaben) in höchstem Maß gefährden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen.

Sparteninformation

Unser Tipp

Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen. Sparen Sie also bei Ihrem Haftpflichtschutz nicht am falschen Ende und entscheiden Sie sich für ausreichende Deckungssummen (mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden). Das kostet nur wenig mehr und macht sich im Ernstfall bezahlt.