Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Immobilienbesitzer haften für den Fall, dass ein anderer zu Schaden kommt, weil ihr Besitz nicht gefahrenfrei und verkehrssicher war. Selbst genutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind über die Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Für vermietetes Wohneigentum brauchen Sie jedoch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Diese leistet bei Personen- , Sach- und Vermögensschäden. Die können zum Beispiel eintreten, weil Sie Ihre Streupflicht im Winter vernachlässigt haben und jemand vor Ihrem Haus stürzt oder weil aufgrund baulicher Mängel wie glatte Treppenstufen, lose Teppichbeläge oder schlechte Beleuchtung ein Unfall passiert.

Unser Tipp

Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen. Sparen Sie also bei Ihrem Haftpflichtschutz nicht am falschen Ende und entscheiden Sie sich für ausreichende Deckungssummen (mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden). Das kostet nur wenig mehr und macht sich im Ernstfall bezahlt.