Privathaftpflicht / Diensthaftpflicht

Wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Wenn es sein muss, ein Leben lang. Haus und Grundbesitz, Bankguthaben, das laufende Einkommen, sogar ein Lottogewinn oder eine spätere Erbschaft können herangezogen werden, um die Forderungen des Geschädigten zu befriedigen. Damit dies für Sie nicht zur persönlichen Katastrophe wird, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Diese tritt für Sie ein und übernimmt die Kosten zur Wiedergutmachung des von Ihnen verursachten Schadens. Wenn unberechtigte oder zu hohe Schadensersatzforderungen an Sie gestellt werden, setzt der Versicherer Ihr Recht für Sie durch und wehrt die Forderungen für Sie kostenfrei ab.

Unser Tipp

Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen. Sparen Sie also bei Ihrem Haftpflichtschutz nicht am falschen Ende und entscheiden Sie sich für ausreichende Deckungssummen (mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden). Das kostet nur wenig mehr und macht sich im Ernstfall bezahlt.