Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch der freundlichste Vierbeiner kann einen schweren Unfall verursachen. Wenn es nicht beim Blechschaden bleibt, sondern auch Menschen zu Schaden kommen, wird es schnell teuer. Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht, nach Paragraf 833 BGB.

Führen Katzen oder andere zahme Haustiere wie zum Beispiel Kaninchen einen Schaden herbei, leistet Ihre private Haftpflichtversicherung. Für Schäden durch Hunde, Pferde oder Ponys zahlt sie jedoch nicht. Hier schützt Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Auch ein Freund, Verwandter oder Nachbar, der Ihr Tier gelegentlich aus Gefälligkeit beaufsichtigt, ist mitversichert. Übrigens: In einigen Bundesländern besteht sogar die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen.

Sparteninformation

Unser Tipp

Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen. Sparen Sie also bei Ihrem Haftpflichtschutz Ihrer Tiere nicht am falschen Ende und entscheiden Sie sich für ausreichende Deckungssummen (mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden). Das kostet nur wenig mehr und macht sich im Ernstfall bezahlt.