Vermögensschadenhaftpflicht / Öffentlicher Dienst

Für einen Angestellten im öffentlichen Dienst ist, auf Grund der besonderen Haftungssituation, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Erweiterung zu einer Diensthaftpflichtversicherung eine äußerst sinnvolle Ergänzung, gerade für Beschäftigte, die im weitesten Sinne als Entscheidungsträger tätig sind.

Wenn Sie während der Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit Ihren Dienstherren oder einem Dritten einen finanziellen Schaden zufügen, besteht Anspruch auf Schadenersatz für die Geschädigten.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft im ersten Schritt, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Tritt dieser Fall ein,übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Kosten. Sollten die Schadenersatzansprüche unberechtigt sein, übernimmt die Versicherung die Rolle einer Rechtsschutzversicherung und wehrt die unberechtigten Ansprüche ab und übernimmt hierfür ebenfalls die Kosten.

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