Berufsunfähigkeitsversicherung
Für die meisten Menschen ist das regelmäßige Arbeitseinkommen Grundlage ihrer Existenz. Aber was passiert, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann?
Gesetzlich Versicherten bietet die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) seit dem Jahr 2001 nur noch eine Grundsicherung. Nur wer vor dem 2. Januar 1961 das Licht der Welt erblickt hat, erhält noch die alte staatliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Für Versicherte, die nach diesem Stichtag geboren sind, wurde die Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese ist durch deutliche Einschnitte gegenüber dem alten Modell gekennzeichnet.