Tierhalterhaftpflichtversicherung
Auch der freundlichste Vierbeiner kann einen schweren Unfall verursachen. Wenn es nicht beim Blechschaden bleibt, sondern auch Menschen zu Schaden kommen, wird es schnell teuer. Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht, nach Paragraf 833 BGB.
Führen Katzen oder andere zahme Haustiere wie zum Beispiel Kaninchen einen Schaden herbei, leistet Ihre private Haftpflichtversicherung. Für Schäden durch Hunde, Pferde oder Ponys zahlt sie jedoch nicht. Hier schützt Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Auch ein Freund, Verwandter oder Nachbar, der Ihr Tier gelegentlich aus Gefälligkeit beaufsichtigt, ist mitversichert. Übrigens: In einigen Bundesländern besteht sogar die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen.