Haftpflichtversicherung
Ob Leichtsinn oder Missgeschick: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und dem Geschädigten Schadensersatz leisten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt das so: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Ein Malheur passiert schnell: Ob Sie bei Freunden Rotwein auf dem Teppichboden verschütten, als Radfahrer aus Unachtsamkeit einen Fußgänger anfahren, eine vom Dach Ihres Hauses herabfallende Dachpfanne einen Passanten verletzt oder Ihr Hund den Briefträger beißt. Verursacher eines Schadens haften lebenslang in unbegrenzter Höhe und mit ihrem gesamten Vermögen. Das kann im schlimmsten Fall die finanzielle Existenz kosten. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen